Datenschutz

Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch 
der Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt.
Diese Daten werden 
in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur 
Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier 
insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde.    
Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die 
Erbringung,  Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der jeweilige Berufsordnung 
nennen (Abkürzung) in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der 
Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.    
Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von 
Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.     
Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin 
einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage / Verpflichtung besteht, was 
insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:    


2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten 
Personen  
(z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten 
wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin 
hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die 
Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.    
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den 
Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer 
Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1,  
302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen  
Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung 
gegenüber der Versicherten selbst.    
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der 
Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten 
geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor. Die 
Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche 
Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der 
hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche 
Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende 
Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der 
Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.    
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte 
ein Recht auf  
Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) 
oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte 
wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine 
Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen 
Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten 
Leistungen. Darüber hinaus kann der Versicherten gegebenenfalls ein 
Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den 
Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme 
erklären. Die Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, 
Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde,     
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Niedersachsen  
Prinzenstraße 5  
30159 Hannover  
Telefon: 0511 120-4500  
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de  
Website: 
https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/ zu 
erheben